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- Suche außerhalb der Benutzerprofile. Hier nur Suchwörter eingeben, die keine Fächer sind. z.B. "geduldig" oder "Prüfungsvorbereitung", etc.
Es wird allerdings zusätzlich in den Benutzerprofiltexten gesucht. Nicht aber in den Fächern.
Ich bin seit 2 Jahren freiberuflicher Nachhilfelehrer und unterrichte das Fach Jura bis zum Bachelor. Ich habe Jura mit Abschluss 1. Staatsexamen studiert. Vor kurzem habe ich eine Fortbildung zur geprüften Lehrkraft für individuellen Förderunterricht erfolgreich abgeschlossen.
Ich biete Nachhilfe ausschließlich im Fach Jura/Recht an. Mein Nachhilfeangebot richtet sich primär an Auszubildende, Umschüler und Studenten bis zum Bachelor. Eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet gibt es bei mir nicht. Nur das Bilanz-, Kosten- und Steuerrecht schließe ich von der Nachhilfe explizit aus. Die Nachhilfe erteile ich nur online. Der unten angegebene Preis ist nicht verhandelbar und auf Grundlage eines Vertrages per Überweisung nach meiner Rechnungsstellung zu entrichten. Wann die Nachhilfe genau stattfindet, ist Vereinbarungssache. Meine bevorzugten Zeiten sind in der Woche vormittags zwischen 8 und 12 Uhr sowie abends nach 18 Uhr. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen gebe ich grundsätzlich keine Nachhilfe.
Warum mir Nachhilfe Spaß macht?
Ich habe Jura studiert. Mir macht die Beschäftigung mit rechtlichen Problemen Spaß. Ich möchte das Recht verständlich machen. Seit zwei Jahren unterrichte ich nun als freiberuflicher Nachhilfelehrer. Von Natur aus bin ich geduldig und systematisch, das spüren die Schüler meistens und reagieren positiv. Ich finde meistens gute Beispiele aus der Praxis und kann die Schüler Schritt für Schritt der Lösung näher bringen. Gleichzeitig bin ich aber fordernd genug, um auch im Stoff vorwärtszukommen. Meine Motivation ist es, jedem einen möglichst optimalen Bildungs- und Berufsweg zu ermöglichen. Wenn die Konzentration und das Verständnis für die Paragrafen nachlassen, mache ich schon mal eine Pause und unterhalte mich mit den Schülern über Dinge abseits des Unterrichts. Das bringt mir das Wesen der Schüler näher und hilft mir, die Schüler besser zu verstehen. Danach läuft auch der Unterricht wieder besser.
F: Überall liest man, dass man automatisch einen verlängerten Abgabetermin für die Steuererklärungen erhält, wenn man sich durch einen Steuerberater vertreten lässt. Doch wie läuft dies ab?
Genügt es, dem FA mitzuteilen, dass man sich für den entsprechenden Veranlagungszeitraum vertreten lässt, oder muss dies der beauftragte Steuerberater selbst tun? Gibt es hierzu Fristen, d.h. was wäre, wenn ich einen StB erst NACH dem eigentlichen Abgabetermin finde und beauftrage(n kann)?
Ist es sinnvoll, vorab eine kurze Fristverlängerung zu beauftragen, wenn man z.B. aus gesundheitlichen Gründen befürchtet, nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen Steuerberater zu finden?
A: Sie müssen nur zum StB gehen. Sie brauchen dem FA nicht mitzuteilen, dass Sie einen StB beauftragt haben oder beabsichtigen zu beauftragen.
Der StB reicht in ihrem Auftrag die Steuererklärung (StErkl) formgerecht, innerhalb der für ihn geltenden Frist, beim FA ein. Das FA prüft selbst, ob es sich um einen öffentlich bestellten StB handelt. Die erweiterte Frist gilt nur für StB. Diese dürfen StErkl von Hause aus später abgeben.
Nun kann es sein, dass das FA „Druck macht“ und innerhalb einer Frist eine StErkl von Ihnen will. Wenn das so ist und Sie noch keinen StB haben, dann sollten Sie, um der Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes (§§ 328 ff. AO) zu entgehen, eine Fristverlängerung beantragen.
Sollten Sie tatsächlich keinen StB finden, dann müssen Sie zur Not die StErkl selbst machen. Auch wenn diese verfristet ist. Das kostet Sie dann, wenn Sie etwas zurückerhalten eine prozentuale Säumnisgebühr. Sollten Sie nichts zurückerhalten, müssen Sie (trotz Verfristung) nichts zahlen.
Ich bin seit 2 Jahren freiberuflicher Nachhilfelehrer und unterrichte das Fach Jura bis zum Bachelor. Ich habe Jura mit Abschluss 1. Staatsexamen studiert. Vor kurzem habe ich eine Fortbildung zur geprüften Lehrkraft für individuellen Förderunterricht erfolgreich abgeschlossen.
Ich biete Nachhilfe ausschließlich im Fach Jura/Recht an. Mein Nachhilfeangebot richtet sich primär an Auszubildende, Umschüler und Studenten bis zum Bachelor. Eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet gibt es bei mir nicht. Nur das Bilanz-, Kosten- und Steuerrecht schließe ich von der Nachhilfe explizit aus. Die Nachhilfe erteile ich nur online. Der unten angegebene Preis ist nicht verhandelbar und auf Grundlage eines Vertrages per Überweisung nach meiner Rechnungsstellung zu entrichten. Wann die Nachhilfe genau stattfindet, ist Vereinbarungssache. Meine bevorzugten Zeiten sind in der Woche vormittags zwischen 8 und 12 Uhr sowie abends nach 18 Uhr. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen gebe ich grundsätzlich keine Nachhilfe.
Warum mir Nachhilfe Freude macht?
Ich habe Jura studiert. Mir macht die Beschäftigung mit rechtlichen Problemen Spaß. Ich möchte das Recht verständlich machen. Seit zwei Jahren unterrichte ich nun als freiberuflicher Nachhilfelehrer. Von Natur aus bin ich geduldig und systematisch, das spüren die Schüler meistens und reagieren positiv. Ich finde meistens gute Beispiele aus der Praxis und kann die Schüler Schritt für Schritt der Lösung näher bringen. Gleichzeitig bin ich aber fordernd genug, um auch im Stoff vorwärtszukommen. Meine Motivation ist es, jedem einen möglichst optimalen Bildungs- und Berufsweg zu ermöglichen. Wenn die Konzentration und das Verständnis für die Paragrafen nachlassen, mache ich schon mal eine Pause und unterhalte mich mit den Schülern über Dinge abseits des Unterrichts. Das bringt mir das Wesen der Schüler näher und hilft mir, die Schüler besser zu verstehen. Danach läuft auch der Unterricht wieder besser.
F: Überall liest man, dass man automatisch einen verlängerten Abgabetermin für die Steuererklärungen erhält, wenn man sich durch einen Steuerberater vertreten lässt. Doch wie läuft dies ab?
Genügt es, dem FA mitzuteilen, dass man sich für den entsprechenden Veranlagungszeitraum vertreten lässt, oder muss dies der beauftragte Steuerberater selbst tun? Gibt es hierzu Fristen, d.h. was wäre, wenn ich einen StB erst NACH dem eigentlichen Abgabetermin finde und beauftrage(n kann)?
Ist es sinnvoll, vorab eine kurze Fristverlängerung zu beauftragen, wenn man z.B. aus gesundheitlichen Gründen befürchtet, nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen Steuerberater zu finden?
A: Sie müssen nur zum StB gehen. Sie brauchen dem FA nicht mitzuteilen, dass Sie einen StB beauftragt haben oder beabsichtigen zu beauftragen.
Der StB reicht in ihrem Auftrag die Steuererklärung (StErkl) formgerecht, innerhalb der für ihn geltenden Frist, beim FA ein. Das FA prüft selbst, ob es sich um einen öffentlich bestellten StB handelt. Die erweiterte Frist gilt nur für StB. Diese dürfen StErkl von Hause aus später abgeben.
Nun kann es sein, dass das FA „Druck macht“ und innerhalb einer Frist eine StErkl von Ihnen will. Wenn das so ist und Sie noch keinen StB haben, dann sollten Sie, um der Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes (§§ 328 ff. AO) zu entgehen, eine Fristverlängerung beantragen.
Sollten Sie tatsächlich keinen StB finden, dann müssen Sie zur Not die StErkl selbst machen. Auch wenn diese verfristet ist. Das kostet Sie dann, wenn Sie etwas zurückerhalten eine prozentuale Säumnisgebühr. Sollten Sie nichts zurückerhalten, müssen Sie (trotz Verfristung) nichts zahlen.
Wenn im Profil nicht anders genannt, können Sie den Ort, die Häufigkeit und die
Vergütung im Vorgespräch unverbindlich und einvernehmlich absprechen.
Diese Regelung ermöglicht faire Vereinbarungen, die für
beide Seiten positiv sind.
*unverbindliche Erfahrungswerte
Viel Erfolg!
Nachhilfe seit 2001!
Nachhilfe Online
Nachhilfe gesucht?
Zweck der Stichwortsuche:
- Suche außerhalb der Benutzerprofile. Hier nur Suchwörter eingeben, die keine Fächer sind. z.B. "geduldig" oder "Prüfungsvorbereitung", etc.
Es wird allerdings zusätzlich in den Benutzerprofiltexten gesucht. Nicht aber in den Fächern.
Übrigens: Interessante allgemeine Infos zum Thema Nachhilfe finden Sie bei wiki.de/Nachhilfe.
Nachhilfe geben
Nachhilfe geben ist ein spannender Nebenjob (- wenn er gut genug bezahlt wird). Denn jede Begegnung mit einem/r Schüler/in ist anders, auch die Familien sind verschieden. Manchmal ergeben sich längerfristige gute Beziehungen bis hin zu Freundschaften. Denn Nachhilfe geben ist häufig, was ein Gruppenunterricht nur selten sein kann: individuell und persönlich. Beim Begleiten und Unterrichten von Schülern in höheren Klassen oder bei der Nachhilfe für Studenten müssen Nachhilfelehrer/innnen sich gelegentlich etwas intensiver in den Stoff einarbeiten. Wenn das zeitlich möglich ist oder evtl. vom Schüler finanziell ausgeglichen wird, dann machen das die Nachhilfelehrer in der Regel gerne, und manchmal machen sie sich den Aufwand auch ohne dafür bezahlt zu werden - einfach aus eigenem Interesse und Neugier. Da sind die Nachhilfelehrer und Nachhilfelehrerinnen nach meiner Erfahrung sehr verschieden. Wer zum ersten Mal daran denkt, Nachhilfe zu geben ist bei uns richtig. Jetzt einfach kostenlos als Nachhilfelehrer/in anmelden - und wenn Fragen aufkommen: wir helfen gerne und können mit Erfahrung, Rat und Tat zur Seite stehen, ...denn: wir helfen helfen ;)
Nachhilfe nehmen
Es ist eine clevere Entscheidung Nachhilfe zu suchen. Denn Nachhilfeunterricht ist nicht nur Förderunterricht nach der Schule oder als intensive Prüfungsvorbereitung. Nachhilfe ist eine Chance, und eine Begegnung: mit einer anderen Art, die Dinge zu sehen und erklärt zu bekommen. Wenn die Chemie stimmt und die fachlichen Grundlagen Fundament haben, dann kann professionelle Nachhilfe die Noten verbessern, Prüfungsängste abbauen, eine Nachprüfung vermeiden und dabei vielleicht auch noch Spaß machen. ;) - Also jetzt registrieren und einen Nachhilfelehrer finden! - Wir wünschen von Herzen eine erfolgreiche Nachhilfe!