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Zum Thema Nachhilfe & Nachhilfe-VermittlungKostenlose Nachhilfe durch Bildungsgutschein
Was Sie tun müssen, um einen Lernförderung für Ihr Kind zu erlangen, welche Unterstützungsmaßnahmen durch einen solchen Gutschein abgedeckt sind und sämtlich hiermit zusammenhängende Fragen, möchten wir Ihnen nachstehend erläutern.
Was ist ein Bildungsgutschein und was bewirkt ein solcher?
Die sogenannten "Bildungsgutscheine" werden in allen deutschen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen an Familien ausgestellt, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen. Hierunter fallen häufig alleinerziehende Elternteile, dessen finanzielle Situation sich grundsätzlich schwierig gestaltet, Familien mit einem vergleichsweise geringen Einkommen, sowie Empfänger von Sozialleistungen. Er zählt zu den wichtigsten Maßnahmen des von der Bundesregierung im Jahre 2011 beschlossenen Bildungspakets, dass die Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler der Bundesrepublik gewährleisten soll, völlig unabhängig von Herkunft, Familienstand, Einkommen etc.
Neben anderen möglichen Unterstützungsmaßnahmen wie beispielsweise Zuschüssen zum Mittagessen, zu der Teilnahme an Schulausflügen oder Klassenfahrten, finanziellen Mitteln zur Deckung von Lernmaterialien und Leistungen im Hinblick auf kulturelle und sportliche Aktivitäten, stellt die Lernförderung in Form eines Gutscheins für Nachhilfeunterricht einen enorm wichtigen Bestandteil des Bildungspaktes dar.
Um entsprechende Lernförderung und somit kostenlose Nachhilfe zu bekommen, ist eine Antragstellung bei dem jeweiligen Träger notwendig. Hierbei handelt es sich in aller Regel um das jeweils zuständige Jobcenter, das Bürgeramt oder die Kreisverwaltung. Je nachdem, von wo Sie andere Geldleistungen beziehen, ist auch ein Antrag auf Inanspruchnahme des Bildungspakets zu stellen. Auch Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz in Deutschland empfangen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsleistungen und somit auch auf kostenlose Nachhilfe für Ihre Kinder.
In unserer Gesellschaft haben Kinder eine besonders wichtige Stellung. Kein Kind darf aufgrund finanzieller, familiärer oder etwaiger anderer Gründe schlechtere Chancen auf eine solide Schulbildung haben. Als Elternteil wollen Sie ohnehin stets das Beste für Ihr Kind. Eine gute Schuldbildung ist hierbei ein immens wichtiger Bestandteil für ein glückliches und zufriedenes Leben. Auch wenn Sie ungern fremde Hilfe oder Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie eine solche Gelegenheit um Ihres Kindes Willen unbedingt nutzen. Scheu, Unsicherheit oder Scham sind völlig unbegründet, schließlich geht es um die Belange Ihres Kindes.
Anspruchsberechtigungen & Voraussetzung für Lernförderung
Grundsätzlich besteht eine Berechtigung für den Erhalt von Lernförderung immer dann, wenn die Schule keine ausreichende Nachhilfeangebote zur Verfügung stellt, bzw. wenn die angebotene Lernförderung für den einzelnen Schüler/Schülerin nicht ausreichend zielführend ist. Entscheiden sich die Eltern oder der Schüler selbst für eine Antragstellung, erfolgt diese meist nach Rücksprache mit der Schule und dem entsprechenden Leistungsträger (Jobcenter etc.). Hierbei wird der Umfang der benötigten Unterstützung bestimmt. Dies beinhaltet insbesondere die Dauer des Leistungszeitraums. Diese ist abhängig von dem jeweiligen Einzelfall. So werden bei akuten Lernschwächen oder starken Defiziten bereits von Beginn an länger andauernden Fördermittel beantragt, als für leichteren Aufholbedarf nach einer längeren Krankheit.
Das Gesetz, das bezüglich des angebotenen Bildungspakets verabschiedet wurde, sieht vor, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Lernförderung erhalten zu können. Berechtigt sind somit diejenigen Schülerinnen und Schüler die selbst, oder dessen Eltern eine der folgenden unterstützenden Leistungen vom Staat erhalten:
- Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld
- Wohngeld oder Kinderzuschläge
- Sozialhilfe
- Zahlungen gemäß Asylbewerbergesetz.
Alle Empfänger der vorgenannten Leistung sind grundsätzlich berechtigt, Lernförderung, soweit notwendig, zu beantragen. Darüber hinaus werden kostenfreie Nachhilfeangebote in Form von staatlicher Unterstützung auch Familien gewährt, die ein sehr geringes monatliches Einkommen zur Verfügung haben und für die professioneller Nachhilfeunterricht zu erheblichen Einbußen in der Haushaltskasse führen würde.
Wie stellen ich einen Antrag auf einen Bildungsgutschein?
In der Amtssprache wird der Antrag für Lernförderung und somit auch für kostenlose Nachhilfe als "Antrag auf Erteilung ergänzender Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II“ bezeichnet. Nachstehend möchten wir Ihnen möglichst genau erläutern, welche Schritte für die Antragstellung einzuhalten sind und was Sie hierbei beachten sollten.
Schritt 1
Zu Beginn sollten Sie selbst einmal überprüfen, ob Sie bzw. Ihr Kind für den Erhalt von Lernförderung ausreichend berechtigt ist. Hierzu haben wir Ihnen im vorherigen Absatz die Voraussetzungen benannt. Empfangen Sie einer der oben aufgeführten staatlichen Leistungen, so können Sie problemlos zum nächsten Schritt übergehen.
Kommen Sie zwar selbst für Ihren Familienunterhalt auf, verfügen jedoch nicht über ein ausreichendes Einkommen zur Deckung notwendiger Nachhilfekosten, so können Sie mit Einreichung entsprechender Belege Ihre Bedürftigkeit beim zuständigen Träger vorbringen. Hierzu sollten Sie Nachweise über Ihre aktuellen Einkünfte (Gehaltsbescheinigungen) sowie über regelmäßige Ausgaben (Belege über die Zahlung von Miet- und Nebenkosten, Unterhaltskosten etc.) vorlegen. Ein Sachbearbeiter kann daraufhin Ihre Bedürftigkeit prüfen und festlegen.
Schritt 2
Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler nur dann, wenn sie tatsächlich darauf angewiesen sind. In Ihrem Antrag müssen Sie die Umstände daher erläutern. Um die bestmögliche Hilfe für Ihr Kind erhalten zu können, sollten Sie vorab das Gespräch mit den Lehrkräften oder ggf. behandelnden Therapeuten suchen. Diese können darlegen und erläutern, weshalb Ihr Kind auf einen individuellen Nachhilfeunterricht angewiesen ist und der beispielsweise in der Schule angebotene Unterricht nicht ausreicht, um die Defizite zu beseitigen. Auf diese Weise können Sie bei der Antragstellung besser argumentieren. Zu beachten ist außerdem, dass die Schülerinnen und Schüler Engagement an den Tag legen müssen. Schlechte schulische Leistungen, die auf hohe Fehlzeiten oder mangelnde Mitwirkung zurückzuführen sind, sind kein auseichender Grund für die Bewilligung von Lernförderung.
Falls Ihr Kind über eine angeborene Lernschwäche verfügt, kann es sinnvoll sein, diese von einem Arzt diagnostizieren zu lassen und ein entsprechendes Attest bei der Antragstellung einzureichen.
Schritt 3
Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Träger. Diese füllen Sie sodann aus, unterzeichnen sie und reichen Sie an den Träger zurück. Für Rückfragen oder Hilfestellungen stehen Ihnen die jeweiligen Mitarbeiter in der Regel gern zur Seite.
Schritt 4
Ist Ihnen die Lernförderung bewilligt worden, so können Sie sich unmittelbar an eines der kooperierenden Nachhilfeinstitute wenden. Dort können dann Termine vereinbart und zügig mit dem Unterricht begonnen werden. Sinnvoll ist es, sich bereits im Vorfeld mit den jeweiligen Instituten auseinanderzusetzen. Meist können Ihnen die Mitarbeiter dort sämtliche Fragen beantworten und Ihnen bei der Orientierung behilflich sein.
18.04.19 04:28
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